Häufige Fragen & Antworten zur Kiesgrube Bifig-Flüefeld
Die Tägerhard Kies AG pflegt einen offenen Dialog mit der Bevölkerung sowie mit den Behörden des Kantons und von Wettingen und Würenlos. Wir hören gerne zu und beantworten Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Kiesgrube Bifig-Flüefeld. Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen und Antworten.
Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Planung der Kiesgrube Bifig-Flüefeld
Die Kiesgrube Bifig-Flüefeld ist die Nachfolgelösung der Kiesgrube Lugibachtal, die gleich auf der gegenüberliegenden Seite der Landstrasse liegt. Das Abbaugebiet liegt auf dem Boden der Gemeinde Würenlos.
Es ist vorgesehen, auf einer Gesamtfläche von rund 3,5 Hektaren Kies abzubauen. Der Abbau ist in zwei Etappen vorgesehen, so dass nie die ganze Fläche gleichzeitig für den Kiesabbau genutzt werden wird.
Das Aargauer Rohstoffversorgungskonzept aus dem Jahr 2020 zählt mögliche Gebiete für den zukünftigen Abbau von Kies und Sand auf. Dazu gehört auch Bifig-Flüefeld. Das Gebiet eignet sich auch, weil es gut erschlossen ist, für die Zufahrt keine Ortsquerung nötig ist und die Verarbeitung des geförderten Rohmaterials in unmittelbarer Nähe erfolgen kann.
Mit den heutigen technischen Möglichkeiten und unter optimalen Bedingungen liegt die Recyclingrate von mineralischen Baustoffen bei maximal 90 Prozent. Im Kanton Aargau sind es derzeit zwischen 80 und 90 Prozent. Diese Rate weiter zu steigern, ist momentan nicht möglich.
Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zum einen schwankt die Verfügbarkeit der rezyklierten Baustoffe. Zum anderen sind Beschaffenheit und Qualität der rezyklierten Materialien nicht immer vorhersehbar. Beispielsweise kommen in der Baubranche immer öfter Verbundwerkstoffe zum Einsatz, die mit der heutigen Technik noch nicht optimal von mineralischen Baustoffen getrennt werden können. Auch entstehen beim Recycling feinste Materialien, die mit Schadstoffen aus Farben und Klebstoffen belastet sind und deshalb nicht wiederverwendet werden können. Schliesslich lassen sich gewisse Baustoffe nur aus abgebautem Kies herstellen.
Aus all diesen Gründen muss der Kiesbedarf auch für die Zukunft gesichert werden.
Bevor in der Kiesgrube Bifig-Flüefeld Rohstoffe abgebaut werden können, muss das Gebiet per Beschluss des Grossrats in die kantonale Richtplanung aufgenommen werden. Anlässlich seiner Sitzung vom 11. Juni 2024 hat der Grossrat das erneuerte Rohstoffversorgungskonzept verabschiedet und somit den Weg für die Aufnahme der Kiesgrube Bifig-Flüefeld in den Richtplan frei gemacht. Sofern die gesetzliche Referendumsfrist von 90 Tagen ungenutzt verstreicht, wird die Anpassung rechtskräftig.
In einer nächsten Etappe prüfen die kantonalen Behörden das detaillierte Nutzungskonzept. Sobald der Kanton dieses gutgeheissen hat, wird die Gemeindeversammlung Würenlos über das Vorhaben abstimmen. Dann kann die Tägerhard Kies AG das Baugesuch einreichen.
Die Bevölkerung kann zu verschiedenen Zeitpunkten ihr Mitspracherecht wahrnehmen, beispielsweise in der öffentlichen Auflage zum Nutzungsplanverfahren sowie anschliessend im Zuge des Baugesuchs.
Nutzung der Kiesgrube Bifig-Flüefeld
Der Kiesabbau in Bifig-Flüefeld soll etwa ab 2026 beginnen können und ist zeitlich auf maximal 15 Jahre inklusive Rekultivierung beschränkt. Bereits während des Abbaus werden Teile der Kiesgrube wieder aufgefüllt, sodass sie voraussichtlich im Jahr 2036 komplett aufgefüllt und wieder landwirtschaftlich nutzbar sein sollte.
Das Gebiet rund um die geplante Kiesgrube Bifig-Flüefeld ist heute hauptsächlich durch den Strassenlärm der Land- und Furttalstrasse geprägt. Lärm und Staub werden im erweiterten Gebiet Tägerhard durch die neue Kiesgrube nicht zunehmen, weil sie die bisherige Kiesgrube Lugibachtal ablöst.
Die nächstliegenden Siedlungsgebiete mit Wohnzone sind über 400 Meter von der Kiesgrube Bifig-Flüefeld entfernt. Für die wenigen umliegenden Wohnhäuser wird die Tägerhard Kies AG im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts einen Lärmschutznachweis erbringen. Dieser muss aufzeigen, dass die für die Wohnzonen massgebenden Belastungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung jederzeit eingehalten werden.
Kies zu importieren, führt zu längeren Transportwegen. Diese wiederum sind nicht ökologisch, schaffen gegebenenfalls Abhängigkeiten vom Ausland und blockieren den sowieso schon stark befahrenen und oft überbelasteten Verkehrsknotenpunkt nach Würenlos zusätzlich.
Mit dem Beginn des Abbaus in der Kiesgrube Bifig-Flüefeld wird der Abbau in der bisherigen Grube Lugibachtal enden. Die geförderte Kiesmenge bleibt daher konstant.
Die Kiestransporte von Bifig-Flüefeld ins nur 1,3 Kilometer entfernte Kies- und Betonwerk finden ausserhalb der umliegenden Erschliessungsrouten und Siedlungsgebiete statt.
Naturschutz bei der Kiesgrube Bifig-Flüefeld
Die Spazier-, Velo- und Reitwege zum Gmeumeriwald und dem Pfaffenbüehl sind von der Kiesgrube nicht tangiert und während der Abbauzeit problemlos zugänglich.
Nein, der Abbau ist nur oberhalb des Grundwassers erlaubt. Die vom Kanton verbindlich festgelegte maximale Tiefe des Abbauraums wird strikt eingehalten.
Das von den Behörden anerkannte Inspektorat des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonproduzenten (FSKB) überwacht im Auftrag des Kantons die Arbeiten in den Kiesgruben.
Das Abbaugebiet tangiert keine Naturschutzgebiete, Wildtierkorridore und Vernetzungsachsen.
Während des Abbaus fungieren Kiesgruben als wichtige Ersatzstandorte für steinige und karge Flusslandschaften (Auenlandschaften), die es in der Schweiz fast nicht mehr gibt. Seltene Insekten, Amphibien und Pflanzen, die in der umliegenden intensiv genutzten Landschaft bedroht sind, finden dort neue Lebensräume.